Umschreibung eines noch zugelassenen Fahrzeuges aus einem anderen Landkreis

Beim Kauf eines zugelassenen Fahrzeugs aus einem anderen Landkreis ist es erforderlich, das Fahrzeug unverzüglich ab- oder auf den neuen Fahrzeughalter umzumelden.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Zulassungsstelle Miltenberg
Infotelefon
09371 501-154 bis -15809371 501-79153E 72zulassung@lra-mil.de
Zulassungsstelle Obernburg
Infotelefon
09371 501-602 bis -60609371 501-79602E 02zulassung@lra-mil.de

Notwendige Unterlagen

  • einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass. Bei Zulassung auf ein Personengewerbe ist zusätzlich die Gewerbeanmeldung vorzulegen.
  • Bei der Zulassung auf eine Firma, einen gültigen Handelsregisterauszug und die Vollmacht einer unterschriftsberechtigten Person der Firma.
  • Bei Minderjährigen die Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten und deren Ausweise. [Formular - Siehe unten]
  • Bei Vereinen ist ein Vereinsregisterauszug und die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter eingetragen wird, erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen.
  • Bei Vereinigungen (GbR) ist ein Nachweis über die Vereinigung und die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter eingetragen wird, erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen. [Formular - Siehe unten]
  • Von allen Beteiligten der Vereinigung sind Unterschriften und Kopien der gültigen Ausweisdokumente vorzulegen.
  • Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren [Formular - Siehe unten]
  • eVB-Nummer von Ihrer Versicherung (früher: Doppelkarte)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  • Bescheinigungen über gültige Hauptuntersuchung
  • Kennzeichenschilder des bisherigen Zulassungsbezirkes
  • gegebenenfalls Vollmacht für eine/n Beauftragten [Formular - Siehe unten].

Formulare

Links

Informationen aus dem BayernPortal