Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen sind für Fahrzeugüberführungen, Prüfungs- und Probefahrten vorgesehen.

Zum 1. April 2015 wurden die Vorschriften zu Kurzzeitkennzeichen geändert:
>> Neue Kriterien bei der Vergabe von Kurzzeitkennzeichen ab dem 01.04.2015

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Zulassungsstelle Miltenberg
Infotelefon
09371 501-154 bis -15809371 501-79153E 72zulassung@lra-mil.de
Zulassungsstelle Obernburg
Infotelefon
09371 501-602 bis -60609371 501-79602E 02zulassung@lra-mil.de

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • eVB-Nummer (früher Doppelkarte) für Kurzzeitkennzeichen
  • eventuell Vollmacht für einen Beauftragten
  • Bei Firmen einen Auszug aus dem Handelsregister
  • Fahrzeugpapiere (Kopie ist möglich)

Formulare

Informationen aus dem BayernPortal