Straßenverkehr - Allgemein (StVO)

Die Zuständigkeit des Landratsamtes Miltenberg erstreckt sich auf die Bundes-, Staats- und Kreisstraßen im Landkreis Miltenberg. Dies sind in der Regel die jeweiligen Ortsdurchfahrten und die Verbindungsstraßen zwischen den Gemeinden beziehungsweise Ortsteilen. Das Landratsamt Miltenberg ist für diese Straßen die zuständige untere Straßenverkehrsbehörde.

Aufgaben / Dienstleistungen

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Andreas Hofmann
Sachbearbeiter
09371 501-16009371 50179-161E 55andreas.hofmann@lra-mil.de

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