Anerkennung eines privaten Kfz

Der Schulweg soll grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden. Nur in Ausnahmefällen kann der Einsatz eines privaten Kraftfahrzeugs (beispielsweise Roller, Auto, Mofa, ...) anerkannt werden.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Daniel Völker
Sachbearbeiter
09371 501-34109371 50179-341121daniel.voelker@lra-mil.de

Bemerkungen

Der Antrag auf Anerkennung des Einsatzes eines privaten Kraftfahrzeugs sollte zu Schuljahresbeginn gestellt werden, damit überprüft werden kann, ob eine der Voraussetzungen (Siehe Nr. 4 des Kfz-Antrags) vorliegt. Daneben müssen die sonstigen Voraussetzungen der Schülerbeförderung (unter anderem nächstgelegene Schule, Überschreitung der Drei-Kilometer-Grenze) erfüllt sein.

Wurde der Kfz-Antrag genehmigt, muss der Erstattungsantrag ebenfalls bis zum 31. Oktober für das vorausgegangene Schuljahr gestellt werden.

Formulare

Satzungen / Verordnungen