Anerkennung eines privaten Kfz
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Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Daniel Völker Sachbearbeiter | 09371 501-341 | 09371 50179-341 | 121 | daniel.voelker@lra-mil.de |
Bemerkungen
Der Antrag auf Anerkennung des Einsatzes eines privaten Kraftfahrzeugs sollte zu Schuljahresbeginn gestellt werden, damit überprüft werden kann, ob eine der Voraussetzungen (Siehe Nr. 4 des Kfz-Antrags) vorliegt. Daneben müssen die sonstigen Voraussetzungen der Schülerbeförderung (unter anderem nächstgelegene Schule, Überschreitung der Drei-Kilometer-Grenze) erfüllt sein.Wurde der Kfz-Antrag genehmigt, muss der Erstattungsantrag ebenfalls bis zum 31. Oktober für das vorausgegangene Schuljahr gestellt werden.