Beförderungsanspruch
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Dunja Ebert Sachbearbeiterin | 09371 501-340 | 09371 50179-341 | 121 | dunja.ebert@lra-mil.de |
Bemerkungen
Ein Beförderungsanspruch besteht, wenn der Schulweg (einfache Strecke) bis einschließlich der Jahrgangsstufe 4 mehr als zwei Kilometer, ab der Jahrgangsstufe 5 mehr als drei Kilometer beträgt und die besuchte Schule die nächstgelegene ist.
Nächstgelegene Schule ist diejenige Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand erreichbar ist.
Liebe Eltern, liebe Schüler:innen,
Sie können den Erfassungsbogen zur Kostenfreiheit des Schulweges bequem online ausfüllen. Sie profitieren damit von einer schnelleren Bearbeitung.
Nur noch ausdrucken, unterschreiben und von der Schule bestätigen lassen.
Vielen Dank!