Beförderungsanspruch

Das Landratsamt ist zuständig für die notwendige Beförderung von Schüler:innen bei öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen (Vollzeit), Wirtschaftsschulen bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 sowie bei Vollzeitunterricht an Berufsschulen und bei den Förderschulen des Landkreises (Janusz-Korczak-Schule in Elsenfeld, Heinrich-Ernst-Stötzner-Schule in Miltenberg).

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Dunja Ebert
Sachbearbeiterin
09371 501-34009371 50179-341121dunja.ebert@lra-mil.de

Bemerkungen

Ein Beförderungsanspruch besteht, wenn der Schulweg (einfache Strecke) bis einschließlich der Jahrgangsstufe 4 mehr als zwei Kilometer, ab der Jahrgangsstufe 5 mehr als drei Kilometer beträgt und die besuchte Schule die nächstgelegene ist.

Nächstgelegene Schule ist diejenige Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand erreichbar ist. 

Liebe Eltern, liebe Schüler:innen,
Sie können den Erfassungsbogen zur Kostenfreiheit des Schulweges bequem online ausfüllen. Sie profitieren damit von einer schnelleren Bearbeitung.
Nur noch ausdrucken, unterschreiben und von der Schule bestätigen lassen. 

Vielen Dank!

Formulare

Satzungen / Verordnungen

Informationen aus dem BayernPortal