Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform (wirtschaftlich)
Zu den Heimen zählen auch betreute Wohnformen, wie beispielsweise Jugendwohngemeinschaften und betreute Einzelwohnungen. Die bloße Bereitstellung von Wohnraum ist aber keine "Heimerziehung" im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes, da keine Hilfe zur Erziehung gewährleistet wird.
Kontaktinformationen
Weitere Informationen und Ihren wohnortbezogenen Ansprechpartner finden Sie beim Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD)!Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin!
Entstehende Kosten
Das Jugendamt trägt die Kosten.Kinder und Jugendliche sowie die Elternteile werden zu den Kosten der Maßnahme aus ihrem Einkommen herangezogen (§ 91 Abs. 1 Nr. 5 b SGB VIII).
Hinweis:
Die Eltern beziehungsweise der Kindergeldberechtigte hat mindestens einen Kostenbeitrag in Höhe des Kindergeldes zu leisten!