Feststellung der Vaterschaft

Die Feststellung der Vaterschaft ist für das Kind von großer Bedeutung. Sie kann entweder durch ein freiwilliges Anerkenntnis oder durch ein gerichtliches Verfahren festgestellt werden. Ohne eine wirksame Vaterschaftsfeststellung werden weder verwandtschaftliche Beziehungen noch Unterhalts- oder Erbansprüche des Kindes gegenüber dem Vater begründet. Für die Persönlichkeitsentwicklung und Identitätsfindung eines Kindes ist es wichtig, seinen Vater zu kennen. Die freiwillige Anerkennung der Vaterschaft erfolgt in Form einer öffentlichen Urkunde.

Kontaktinformationen

Die Zuständigkeiten der Beistände sind nach Wohnorten aufgeteilt. Ihre persönliche Ansprechperson finden Sie in folgender Übersicht:

Kinder, Jugend und Familie - Beistandschaften - Zuständigkeiten

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Entstehende Kosten

Für das Gerichtsverfahren fallen Gerichtskosten und Gutachterkosten an. Die Gutachterkosten können mehrere tausend Euro betragen. Regelmäßig werden das Kind und bei Bedürftigkeit auch der Eventual-Vater Verfahrenskostenhilfe erhalten können.

Gesetzliche Grundlagen

Bürgerliches Gesetzbuch, SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz), Zivilprozessordnung

Merkblätter

Informationen aus dem BayernPortal