Tagespflege nach BayKiBiG (wirtschaftlich)
Die Beratung für die Kindertagesstätten und deren Träger nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz (BayKiBiG) und der Ausführungsverordnung zum BayKiBiG (AVBayKiBiG) erfolgt durch den Landkreis Miltenberg.
Hierzu gehören auch unter anderem die Bearbeitung der Anträge auf Betriebserlaubnis sowie der Betriebskostenförderung, die Bewilligung der kindbezogenen Förderung gegenüber den kreisangehörigen Gemeinden, sowie die Mittelzuweisung.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Susanne Heß Sachbearbeiterin | 09371 501-227 | 09371 50179-203 | 1.18 - Obb. | susanne.hess@lra-mil.de |
Daniela Koletzko Sachbearbeiterin | 09371 501-218 | 09371 50179-203 | 1.18 - Obb | daniela.koletzko@lra-mil.de |
Kontaktinformationen
Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin!Gesetzliche Grundlagen
Bayer. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG)Ausführungsverordnung zum BayKiBiG (AVBayKiBiG)
Bemerkungen
Seit 1. August 2005 regelt das neue Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) in Bayern die Tagesbetreuung aller Kinder. Somit wurde eine einheitliche rechtliche Grundlage für alle Formen von Kindertageseinrichtungen der Jugendhilfe (Kindergärten, Krippen, Horte, Kinderhäuser, Netze für Kinder) und der Tagespflege geschaffen.
An der Förderung beteiligen sich Staat und Kommune zu gleichen Teilen, wobei sich der Förderanspruch eines freigemeinnützigen Trägers gegen die Gemeinde richtet, der ihrerseits Förderung vom Staat zusteht.
Fördervoraussetzungen für Kindertageseinrichtungen
Gemäß Art. 19 BayKiBiG kann ein Träger dann die kindbezogene Förderung beantragen, wenn er folgende Voraussetzungen erfüllt:
- die Betriebserlaubnis wird nachgewiesen;
- es werden geeignete Qualitätssicherungsmaßnahmen durchgeführt;
- die Grundsätze des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans (BEP) werden der pädagogischen Konzeption zugrunde gelegt;
- die Einrichtung ist an mind. vier Tagen und mind. 20 Stunden in der Woche geöffnet; die Elternbeiträge sind entsprechend den Buchungszeiten gestaffelt und
- die rechtlichen Bestimmungen des BayKiBiG und entsprechende Ausführungsverordnungen werden beachtet