Kindertagespflege

Kindertagespflege ist die familienähnlichste Form der Kindertagesbetreuung. Eine Tagesmutter/-vater betreut ein oder mehrere Kinder ganztags oder einen Teil des Tages in der Regel bei sich zu Hause.
Die intensive und individuelle Betreuung durch eine feste Bezugsperson und die zeitliche Flexibilität sind besondere Vorteile.

Das Jugendamt ist zuständig für die Gewinnung und Qualifizierung von Tagespflegepersonen, vermittelt geeignete Tagesmütter / -Väter und berät Eltern und Tagespflegepersonen.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Margit Stoll
Sachbearbeiterin
09371 501-2391.14 - Obb.margit.stoll@lra-mil.de
Sandra Vogt
Sachbearbeiterin
09371 501-2381.14 - Obb.sandra.vogt@lra-mil.de

Kontaktinformationen

Wenden Sie sich an das Jugendamt, wenn Sie selbst ein Kind in Kindertagespflege betreuen möchten oder wenn Sie eine Tagespflegeperson suchen.
Zuständigkeit, Bezirksaufteilung Fachdienst Kindertagesbetreuung (PDF)
Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin!

Gesetzliche Grundlagen

§§ 23, 24, 43 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII);
Bayer. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG)

Bemerkungen

Personen, die Kinder mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt und länger als drei Monate in ihrem Haushalt betreuen wollen, benötigen eine Pflegeerlaubnis des örtlichen Jugendamtes.
Durch diese Schutzvorschrift soll gewährleistet werden, dass das Wohl des Kindes bei der Betreuungsperson nicht gefährdet ist.

Formulare

Merkblätter

Links

Satzungen / Verordnungen

Weitere Informationen

Informationen aus dem BayernPortal