Kindertagespflege
Die intensive und individuelle Betreuung durch eine feste Bezugsperson und die zeitliche Flexibilität sind besondere Vorteile.
Das Jugendamt ist zuständig für die Gewinnung und Qualifizierung von Tagespflegepersonen, vermittelt geeignete Tagesmütter / -Väter und berät Eltern und Tagespflegepersonen.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Margit Stoll Sachbearbeiterin | 09371 501-239 | 1.14 - Obb. | margit.stoll@lra-mil.de | |
Sandra Vogt Sachbearbeiterin | 09371 501-238 | 1.14 - Obb. | sandra.vogt@lra-mil.de |
Kontaktinformationen
Wenden Sie sich an das Jugendamt, wenn Sie selbst ein Kind in Kindertagespflege betreuen möchten oder wenn Sie eine Tagespflegeperson suchen.Zuständigkeit, Bezirksaufteilung Fachdienst Kindertagesbetreuung (PDF)
Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin!
Gesetzliche Grundlagen
§§ 23, 24, 43 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII);Bayer. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG)
Bemerkungen
Personen, die Kinder mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt und länger als drei Monate in ihrem Haushalt betreuen wollen, benötigen eine Pflegeerlaubnis des örtlichen Jugendamtes.Durch diese Schutzvorschrift soll gewährleistet werden, dass das Wohl des Kindes bei der Betreuungsperson nicht gefährdet ist.
Formulare
- Urlaubsplanung für Tagespflegepersonen
- Mitteilung von Ausfallzeiten der Tagespflegeperson Unplanbare Ereignisse wie Krankheit, Verhinderung, sonstige wichtige Gründe
- Förderung - Tagespflegevereinbarung - Vollmacht zur ärztlichen Behandlung
- Förderung - Tagespflegevereinbarung Stand: 10.06.2024
- Förderung - Abmeldebogen Tagespflegekinder beim Jugendamt Miltenberg
- Antrag auf Förderung in Kindertagespflege nach § 23 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) / dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG)
Merkblätter
- Kindertagespflege - Merkblatt zum Antrag auf Förderung Für Eltern und Tagespflegeperson (nach § 23 SGB VIII bzw. Art. 20 BayKiBiG)
- Kindertagespflege - Informationen zu rechtlichen Grundlagen Informationsbroschüre zu rechtlichen Grundlagen der Kindertagespflege für Eltern, Sorgeberechtigte und Tagespflegepersonen
- Kindertagespflege - Informationen für künftige Kindertagespflegepersonen Informationsbroschüre für Interessierte an der Kindertagespflege
- Kindertagespflege - Informationen für Eltern und Sorgeberechtigte Informationsbroschüre für Eltern und Sorgeberechtigte, die ihr Kind in Tagespflege betreuen lassen möchten
- Geimpft - geschützt: in Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege Infoblatt des Bayer. Staatsmin. f. Gesundheit und Pflege / Arbeit u. Soziales, Familie u. Integration