Anlagengenehmigung
Kontaktinformationen
Eine möglichst frühzeitige Vorsprache im Landratsamt Miltenberg ist empfehlenswert, um die benötigten Antragsunterlagen sowie die Details des Genehmigungsverfahrens festzulegen. Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin.Die Zuständigkeiten im Immissionsschutzrecht sind nach Wohnorten beziehungsweise Anlagen aufgeteilt. Ihre persönliche Ansprechperson finden Sie in folgender Übersicht:
>> Ansprechpersonen Immissionsschutz
Bemerkungen
Um welche Anlagen es sich dabei im Einzelnen handelt, ist in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) – gegliedert nach Anlagentypen - geregelt:- Wärmeerzeugung, Bergbau, Energie
- Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe
- Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung
- Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung
- Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, ...,
- Holz, Zellstoff
- Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse
- Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen
- Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen
- Sonstige Anlagen
Im Landkreis Miltenberg existieren zurzeit rund 100 solcher Anlagen.
Nicht wesentliche Änderungen benötigen zwar keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung, müssen jedoch dem Landratsamt angezeigt werden. Genehmigungserfordernisse nach anderen Bestimmungen, beispielsweise Baurecht, bleiben bestehen.
Dem Genehmigungsantrag sind eine Vielzahl von Unterlagen beizufügen, die in jedem Einzelfall vor der Antragstellung mit dem Landratsamt festzulegen sind. Gegebenenfalls sind auch Sachverständigengutachten erforderlich.
Formulare
- Immissionsschutz - Anlagengenehmigung - Stilllegungsanzeige nach § 15 Abs. 3 BImSchG
- Immissionsschutz - Anlagengenehmigung - Mitteilung zur Betriebsorganisation
- Immissionsschutz - Anlagengenehmigung - Mitteilung über die Inbetriebnahme
- Immissionsschutz - Anlagengenehmigung - Anzeige nach § 67 Abs. 2 BImSchG
- Immissionsschutz - Anlagengenehmigung - Anzeige nach § 15 BImSchG
- Immissionsschutz - Anlagengenehmigung - Antrag nach dem BImSchG
Merkblätter
- Immissionsschutz - Anlagengenehmigung - Information zur Nachbarbeteiligung
- Immissionsschutz - Anlagengenehmigung - Checkliste zu den notwendigen Antragsunterlagen bei Abfällen
- Immissionsschutz - Anlagengenehmigung - Checkliste zu den notwendigen Antragsunterlagen
- „Bayerisches Verfahrenshandbuch Erneuerbare Energien“
Links
Satzungen / Verordnungen
- Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV Liste der Anlagen die eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz benötigen
- Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) Hinweise zum Verfahren
- Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
Informationen aus dem BayernPortal
- Immissionsschutz; Anordnungen und Maßnahmen
- Immissionsschutz; Beauftragung von Messstellen oder Sachverständigen
- Immissionsschutz; Beratung und Auskunft
- Immissionsschutz; Genehmigung von Industrieanlagen
- Immissionsschutz; Prüfung und Überwachung von Anlagen
- Immissionsschutz; Störfall-Verordnung
- Lärmschutz; Verordnungen
- Luftmesswerte; aktuelle Daten