Beurkundungen Unterhalt

Bei der Beurkundung des Unterhalts erklärt die unterhaltspflichtige Person schriftlich gegenüber ihrem Kind, dass sie den Unterhalt leisten wird. Die öffentliche Beurkundung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen kann bei jedem Jugendamt im Bundesgebiet erfolgen.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Christine Bauer
Sachbearbeiterin
09371 501-24709371 501-792031.23 - Obb.christine.bauer@lra-mil.de
Tanja Pechtl
Sachbearbeiterin
09371 501-23309371 501-792031.22 - Obb.tanja.pechtl@lra-mil.de
Stefanie Speth
Sachbearbeiterin
09371 501-23609371 501-792031.23 - Obb.stefanie.speth@lra-mil.de

Notwendige Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass

Kontaktinformationen

Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin!
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens der Kindesmutter.

 Buchstabe Name SachbearbeiterinDurchwahl  
 A - H Frau Speth - 236
 I - N Frau Bauer - 247
 O - Z Frau Pechtl - 233

Entstehende Kosten

Beurkundungen durch die Urkundsperson des Jugendamts sind kostenfrei.

Bemerkungen

Ein beschränkt Geschäftsfähiger kann eine Unterhaltsverpflichtung nicht in eigener rechtlicher Verantwortung übernehmen. Er bedarf hierzu der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. Die Urkundsperson prüft bei der Vornahme der öffentlichen Beurkundung nicht, ob der vom Verpflichtungswilligen zugestandene Unterhalt angemessen ist.

Merkblätter

Satzungen / Verordnungen

Informationen aus dem BayernPortal