Bauüberwachung
Werden Anlagen in Widerspruch zur erteilten Genehmigung oder zu allgemein gültigen Baurechtsvorschriften errichtet, geändert oder umgenutzt, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Das unnötige Risiko einer Baueinstellung, eines Bußgeldes oder schlimmstenfalls einer Beseitigung der Anlage (weil ein „Heilen“ von Fehlern im Nachhinein nicht immer möglich ist) lässt sich leicht vermeiden!
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Bürgerservice Bereich Miltenberg Infotelefon | 09371 501-363 oder 364 | 09371 501-79365 | 254 | bauaufsicht@lra-mil.de |
Bürgerservice Bereich Obernburg Infotelefon | 09371 501-632 oder 634 | 09371 50179-365 | 253 | bauaufsicht@lra-mil.de |
Kontaktinformationen
Bürgerservice Bereich Miltenberg: Gemeinden Altenbuch, Amorbach, Bürgstadt, Collenberg, Dorfprozelten, Eichenbühl, Faulbach, Großheubach, Kirchzell, Kleinheubach, Klingenberg, Laudenbach, Miltenberg, Mönchberg, Neunkirchen, Röllbach, Rüdenau, Schneeberg, Stadtprozelten,Weilbach, Wörth.Bürgerservice Bereich Obernburg: Gemeinden Elsenfeld, Erlenbach, Eschau, Großwallstadt, Hausen, Kleinwallstadt, Leidersbach, Mömlingen, Niedernberg, Obernburg, Sulzbach.
Bemerkungen
Auch verfahrensfreie Vorhaben müssen alle sie betreffenden Vorschriften der Bauordnung und gegebenenfalls weitere Baunormen (beispielsweise technische Regelwerke) einhalten.Die häufigsten Verstöße sind dabei im Bereich der Abstandsflächen, des Brandschutzes, der einzuhaltenden Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder einer Gestaltungssatzung sowie bei den Anforderungen der Baugestaltung zu beobachten.
Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben und bei Bauvorhaben, die genehmigungsfrei gestellt sind, wird in der Regel eine Abnahme der Absteckung und des Schnurgerüstes durch die Bauaufsichtsbehörde vorgenommen.