Überwachung des Einzelhandels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln

Die Überwachung der freiverkäuflichen Arzneimittel außerhalb von Apotheken im Einzelhandel (Drogeriemärkte, Reformhäuser, Bioläden, Lebensmittelmärkte, Reisegewerbe auf Märkten) unterliegt der Lebensmittelüberwachung. Der Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln darf nur mit der erforderlichen Sachkunde betrieben werden. Hierfür ist ein besonderer Nachweis erforderlich.

Kontaktinformationen

Die Zuständigkeiten der Lebensmittelüberwachung (LMÜ) sind nach Wohnorten aufgeteilt. Ihre persönliche Ansprechperson finden Sie in folgender Übersicht:

>> Ansprechpersonen der LMÜ

Informationen aus dem BayernPortal