Abwasserbeseitigung und Einleitungen
Abwasser darf ferner nur dann eingeleitet werden, wenn bestimmte Mindestanforderungen nach dem so genannten Stand der Technik erfüllt sind (§ 57 Abs. 1 WHG).
Aufgaben / Dienstleistungen
Bemerkungen
Sonderregelungen gibt es für Dach-, Oberflächen- und Niederschlagswassereinleitungen sowie für das Einleiten von unbelastetem Grund- und Quellwasser: In diesem Fall kann die Einleitung unter bestimmten Voraussetzungen erlaubnisfrei erfolgen.Gewerbebetriebe müssen beachten, dass die Einleitung gewerblicher Abwässern in öffentliche oder privat betriebene Kanalisationen unter bestimmten Voraussetzungen gestattungspflichtig ist; hierfür ist nach § 58 beziehungsweise § 59 WHG eine so genannte Indirekteinleitergenehmigung erforderlich.