Bodenschutz und Altlasten

Der Boden ist – neben Wasser und Luft – wesentliche ökologische Grundlage des Lebens. Das Bundesbodenschutzgesetz und das Bayerische Bodenschutzgesetz haben das Ziel, die vielfältigen Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern oder – bei vorhandenen Beein-trächtigungen - wiederherzustellen.

Aufgaben / Dienstleistungen

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Lisa Karl
Sachbearbeiterin
09371 501-27509371 501-79276158lisa.karl@lra-mil.de
Catharina Marquart
Sachbearbeiterin
09371 501-29209371 501-79276163catharina.marquart@lra-mil.de

Besonderheiten

Das Landratsamt Miltenberg ist als örtliche Bodenschutzbehörde erster Ansprechpartner.
Als technische Fachbehörde, insbesondere zu Fragen der Hydrogeologie, fungiert das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg. Weitere Fachverwaltungen sind das Gesundheitsamt, das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) sowie die Land- und Forstwirtschaftsbehörden.

Kontakt unter:
Bodenschutz@lra-mil.de

Bemerkungen

Schwerpunkt des Bodenschutzrechtes ist insbesondere die Sanierung von Altlasten, das heißt von Flächen, von denen schädliche Bodenverunreinigungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit ausgehen können. Das Gesetz unterscheidet hierbei zwischen Altablagerungen und Altstandorten.

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite Altlasten des Bayerischen Landesamtes für Umwelt.

Privatleute werden mit Altlasten beziehungsweise Altlastenverdachtsflächen hauptsächlich beim Kauf und Verkauf sowie bei der Vermietung von Gewerbegrundstücken konfrontiert. Gewerbetreibende berührt diese Problematik bei der Umnutzung von Firmengeländen oder bei der Übernahme von Unternehmen mit entsprechenden Betriebsgrundstücken.

Merkblätter

Links

Satzungen / Verordnungen

Informationen aus dem BayernPortal