Abgeschlossenheitsbescheinigung
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung nach Wohnungseigentumsgesetz ist Voraussetzung dafür, dass Sondereigentum an Wohnungen oder an nicht Wohnzwecken dienenden Räumen ins Grundbuch eingetragen werden kann.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Bürgerservice Bereich Miltenberg Infotelefon | 09371 501-363 oder 364 | 09371 501-79365 | 254 | bauaufsicht@lra-mil.de |
Bürgerservice Bereich Obernburg Infotelefon | 09371 501-632 oder 634 | 09371 50179-365 | 253 | bauaufsicht@lra-mil.de |
Notwendige Unterlagen
- Ausgefülltes Formular Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Pläne in dreifacher Ausfertigung:
- amtlicher Lageplan M 1 : 1000 (neuester Stand)
- Aufteilungspläne M 1 : 100 mit Darstellung aller Grundrisse, Ansichten und Schnitte
- eindeutige Kennzeichnung aller Einheiten durch Nummerierung (1, 2, ... )
Kontaktinformationen
Bürgerservice Bereich Miltenberg: Gemeinden Altenbuch, Amorbach, Bürgstadt, Collenberg, Dorfprozelten, Eichenbühl, Faulbach, Großheubach, Kirchzell, Kleinheubach, Klingenberg, Laudenbach, Miltenberg, Mönchberg, Neunkirchen, Röllbach, Rüdenau, Schneeberg, Stadtprozelten,Weilbach.Bürgerservice Bereich Obernburg: Gemeinden Elsenfeld, Erlenbach, Eschau, Großwallstadt, Hausen, Kleinwallstadt, Leidersbach, Mömlingen, Niedernberg, Obernburg, Sulzbach, Wörth.
Entstehende Kosten
Für die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird eine Gebühr von 60 Euro je Sondereigentum erhoben.Bemerkungen
- Abgeschlossen sind nur Wohnungen, die unter anderem durch feste Wände und Decken baulich vollkommen von fremden Wohnungen und anderen Räumen abgeschlossen sind.
- Wohnungs- und Teileigentum müssen einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, von einem gemeinschaftlichen Treppenhaus oder einem Vorraum haben.
- Innerhalb einer jeden Wohnung muss sich eine Küche oder eine Kochgelegenheit, ein eigenes WC und ein Bad oder eine Dusche befinden.