Vorführen der betroffenen Person zur Anhörung beim Betreuungsgericht

Hinsichtlich der Entscheidung des Gerichts, ob eine Betreuung angeordnet wird oder nicht, ist ein Gespräch, die sog. Anhörung, erforderlich. Nimmt die betroffene Person die angeordneten Besprechungstermin nicht wahr, kann das Gericht deren Vorführung durch die Betreuungsbehörde anordnen.
Unsere Aufgabe besteht dann darin, die betroffene Person zum Betreuungsgericht zu begleiten und gegebenenfalls dazu Vollzugshilfe durch die Polizei in Anspruch zu nehmen.

Entstehende Kosten

Kostenfrei

Gesetzliche Grundlagen

§ 278 FamFG