Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder (wirtschaftlich)
Die Betreuung schließt auch ältere Geschwister ein, sofern die Mutter oder der Vater für sie allein zu sorgen hat. Eine schwangere Frau kann auch vor der Geburt des Kindes in der Wohnform betreut werden.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Ulrike Lüft Sachbearbeiterin | 09371 501-228 | 09371 50179-203 | 1.04 - Obb. | ulrike.lueft@lra-mil.de |
Kontaktinformationen
Weitere Informationen und Ihren wohnortbezogenen Ansprechpartner finden Sie beim Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD)!Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin!
Entstehende Kosten
Leistungsberechtigte, Ehegatten und Lebenspartner sowie Elternteile werden zu den Kosten der Maßnahme aus ihrem Einkommen herangezogen (§ 91 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 92 Abs. 1 Nr. 3, 4 und 5 SGB VIII)Hinweis: Die oder der Kindergeldberechtigte hat mindestens einen Kostenbeitrag in Höhe des Kindergeldes zu leisten! Des weiteren zählt das Elterngeld als Einkommen des Leistungsberechtigten.