Fischteiche
Teichanlagen mit einer Wasserfläche größer als 300 Quadratmeter benötigen zudem noch eine wasserrechtliche Plangenehmigung oder Planfeststellung.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Thomas Berberich Sachbearbeiter | 09371 501-286 | 09371 501-79286 | 161 | thomas.berberich@lra-mil.de |
Notwendige Unterlagen
Folgende Unterlagen sind für die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis in 4facher Fertigung vorzulegen:- Formloser Antrag
- Erläuterung des Vorhabens (Beschreibung) mit Angaben der Wasserentnahmemenge (l/s)
- Übersichtslageplan M 1:5.000
- Lageplan M 1:1.000 mit Eintragung der Teiche und aller Rohrleitungen
- Detailzeichnungen der Einleitungs- und Ausleitungsbauwerke