Krankenhilfe, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts

In besonderen Lebenssituationen reichen die Mittel der Hilfe zum Lebensunterhalt nicht aus, da ein besonderer Bedarf besteht.

Soweit ein Hilfesuchender ausnahmsweise nicht krankenversichert ist, kann er im Rahmen der Sozialhilfe Leistungen der Krankenhilfe im Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten.

Sofern keine Pflegebedürftigkeit vorliegt, aber der Haushalt aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst geführt werden kann, kommt Hilfe zur Weiterführung des Haushalts in Betracht.

Ansprechpersonen sind die jeweiligen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, die auch für die Leistungen der Grundsicherung oder der Hilfe zum Lebensunterhalt zuständig sind.

Für die Hilfe zur Pflege (stationär und ambulant) ist der Bezirk Unterfranken zuständig. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Bezirk Unterfranken, Silcherstr. 5, 97074 Würzburg, Tel. 0931 7959-0.

Gesetzliche Grundlagen

Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch

Bemerkungen

Die Hilfen können nur erbracht werden, wenn der Hilfesuchende bedürftig ist, also kein ausreichendes Einkommen und Vermögen hat.

Informationen aus dem BayernPortal