Jagdaufseher

Der Revierinhaber kann zum Schutz der Jagd volljährige, zuverlässige Personen als Jagdaufseher anstellen. Für die Bestätigung von Jagdaufsehern ist die Jagdbehörde zuständig.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Bettina Uehlein
Sachbearbeiterin
09371 501-30409371 50179–306166bettina.uehlein@lra-mil.de
Heike Wiedemann
Sachbearbeiterin
09371 501-30509371 50179-306166heike.wiedemann@lra-mil.de

Bemerkungen

Voraussetzungen:
  • Antrag des/der Revierinhaber
  • Inhaber eines gültigen Jagdscheines
  • fachliche Eignung
  • persönliche Zuverlässigkeit

 Bedenken gegen die fachliche Eignung bestehen in der Regel dann nicht, wenn ein Nachweis erbracht wird

  • über eine mehrjährige praktische Erfahrung in der Revierbetreuung und
  • über die erforderlichen Kenntnisse der Aufgaben und Befugnisse der bestätigten Jagdaufseher. In der Regel werden diese Kenntnisse durch das erfolgreiche Absolvieren eines Kurses, der auf die Tätigkeit des Jagdaufsehers ausgerichtet ist, nachgewiesen. In den BJV-Landesjagdschulen und beim Bund Bayerischer Jagdaufseher e.V. werden entsprechende Lehrgänge mit Erteilen einer Bestätigung durchgeführt. 

Der Jagdaufseher erhält vom Landratsamt einen Dienstausweis und ein Dienstabzeichen mit gleich lautender Nummer. Der örtliche Zuständigkeitsbereich wird im Ausweis festgelegt. Das Dienstabzeichen ist bei Ausübung der Aufsichtstätigkeit nach außen sichtbar zu tragen.

Die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Peronen sind befugt:

  • Personen, die in einem Jagdrevier unberechtigt jagen oder eine sonstige Zuwiderhandlung gegen jagdrechtliche Vorschriften begehen oder außerhalb der zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Wege ohne Berechtigung hierzu zur Jagd ausgerüstet angetroffen werden, zur Feststellunbg ihrer Personalien anzuhalten und ihnen gefangenes oder erlegtes Wild, Waffen, Jagd- und Fanggeräte, Hunde und Frettchen sowie Beizvögel abzunehmen,
  • wildernde Hunde und Katzen zu töten.

 

Formulare

Informationen aus dem BayernPortal