Beratung und Überwachung von Wildfleisch verarbeitenden Betrieben

Jäger und Betreiber von Wildgehegen werden im Hinblick auf fleischhygienerechtliche Vorgaben beraten. Wildkammern, in denen Wild zerlegt wird, unterliegen der Überwachung durch das Veterinäramt.

Informationen aus dem BayernPortal