Abfallablagerungen

Wilder Müll

Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die unrechtmäßig in freier Natur oder an öffentlichen Plätzen beseitigt oder abgelagert werden, beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Baustellenabfälle, Schrottautos, aber auch Erdaushub. Die Entsorgung von privaten Gartenabfällen in der freien Natur ist ebenfalls nicht erlaubt. 

Bei konkreten Hinweisen auf illegale Abfallablagerungen bitten wir um Mitteilung. 

Wichtige Angaben:

  • Um welchen Müll handelt es sich? (ggf. Fotos) 
  • Wo liegt der Müll? (ggf. Lageplan; Zufahrtsweg) 
  • Wann wurde der Müll aufgefunden? 

Altfahrzeuge

Altfahrzeuge („Schrottautos“) dürfen nicht auf Privatgrundstücken, in freier Natur oder im öffentlichen Verkehrsraum abgelagert werden, da von vorhandenen Betriebsstoffen erhebliche Gefahren für die Umwelt ausgehen können.
Das Abstellen eines abgemeldeten oder betriebsunfähigen Fahrzeugs auf einer öffentlichen Verkehrsfläche (Straße, Parkplatz) ist eine unerlaubte Sondernutzung und kein Parken.

Bemerkungen

Bei Verstößen gegen die abfallrechtlichen Vorschriften ist das Landratsamt für die Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren zuständig. Zuwiderhandlungen können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.

Satzungen / Verordnungen