Wasserrecht
Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Ohne Wasser gibt es kein Leben. Es ist daher eine existentielle Aufgabe, dafür zu sorgen, dass wir auch in Zukunft stets über reines unverschmutztes Wasser verfügen können. Dem Schutz der Flüsse und Bäche sowie des Grundwassers kommt dabei besondere Bedeutung zu.
Die Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern. Sie sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen einzelner dienen und vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen unterbleiben.
Der Sachbereich "Wasserrecht" nimmt diese Aufgaben eigenverantwortlich und in enger Zusammenarbeit mit dem für die technischen Belange zuständigen Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg wahr.
Aufgaben / Dienstleistungen
- Abwasserabgabe
- Abwasserbeseitigung und Einleitungen
- Anlagen in und an Gewässern
- Bauwasserhaltung
- Erdwärmesonden
- EU-Richtlinie Industrieemissionen – Eigenständige Abwasseranlagen
- Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft
- Fischteiche
- Gewässerausbau und Gewässerunterhaltung
- Heizöllagerung
- Hochwasserschutz
- Ölschadensfälle
- Sand- und Kiesgruben
- Stauanlagen, Mühlen
- Trinkwasserschutzgebiete
- Überschwemmungsgebiete
- Unerlaubte Einleitungen und Gewässerverunreinigungen
- Wasserentnahme
- Wassergefährdende Stoffe
- Wassersicherstellung
- Wasserwärmepumpen
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Thomas Berberich Sachgebietsleiter | 09371 501-286 | 09371 501-79286 | 161 | thomas.berberich@lra-mil.de |
Gesetzliche Grundlagen
Wasserrechtliche Vorschriften des Bundes:
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Abwasserabgabengesetz (AbwAG)
- Abwasserverordnung (AbwV)
- Grundwasserverordnung
Wasserrechtliche Vorschriften des Freistaates Bayern:
- Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
- Bayerisches Gesetz zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes (BayAbwA)
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung (VAwS)
- Verordnung über private Sachverständige in der Wasserwirtschaft (VPSW)
- Verordnung über Pläne und Beilagen in wasserrechtlichen Verfahren (WPBV)
- Eigenüberwachungsverordnung (EÜV)
Der rechtliche Vollzug wasserrechtlicher Tatbestände, für die unterschiedliche Gestattungen erforderlich sein können, erfolgt durch das Sachgebiet Wasserrecht und Bodenschutz im Landratsamt Miltenberg.