Gesetzlicher Jugendschutz
Die Aufgaben des ordnungsrechtlichen Jugendschutzes werden auf der Landesebene zum größten Teil vom Landesjugendamt wahrgenommen. Auf der örtlichen Ebene sorgen vor allem die Jugendämter, die Polizei, die Ordnungsämter und die Gewerbeaufsichtsämter für die Einhaltung der Jugendschutzgesetze.
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Pia Bachmann Sachbearbeiterin | 09371 501-200 | 1.20 - Obb. | pia.bachmann@lra-mil.de |
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Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin!Gesetzliche Grundlagen
Die zentralen Jugendschutzgesetze sind das Jugendschutzgesetz (JuSchG) und das Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG).Jugendschutzvorschriften finden sich daneben insbesondere im Strafgesetzbuch (StGB), im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII), im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) und im Informations- und Kommunikationsdienstegesetz (IuKDG).