Zulassung eines Neufahrzeuges

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Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Zulassungsstelle Miltenberg
Infotelefon
09371 501-154 bis -15809371 501-79153E 72zulassung@lra-mil.de
Zulassungsstelle Obernburg
Infotelefon
09371 501-602 bis -60609371 501-79602E 02zulassung@lra-mil.de

Notwendige Unterlagen

  • einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass. Bei Zulassung auf ein Personengewerbe ist zusätzlich die Gewerbeanmeldung vorzulegen.
  • bei der Zulassung auf eine Firma, einen gültigen Handelsregisterauszug und die Vollmacht einer unterschriftsberechtigten Person der Firma, ggf. Gewerbeanmeldung.
  • bei Minderjährigen die Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten und deren Ausweise. [Formular - Siehe unten]
  • bei Vereinen ist ein Vereinsregisterauszug und die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter eingetragen wird, erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen.
  • bei Vereinigungen (GbR) ist ein Nachweis über die Vereinigung und die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter eingetragen wird, erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen. [Formular - Siehe unten]
    Von allen Beteiligten der Vereinigung sind Unterschriften und Kopien der gültigen Ausweisdokumente vorzulegen.
  • eVB-Nummer von Ihrer Versicherung (früher: Doppelkarte)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) oder
    Betriebserlaubnis oder
    Datenbestätigung vom Hersteller
  • Bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung die Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier)
  • Besitznachweis, wenn keine Zulassungsbescheinigung Teil II vorgelegt werden kann (Rechnung, Kaufvertrag).
  • Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren [Formular - Siehe unten]
  • gegebenenfalls Vollmacht für Beauftragten [Formular - Siehe unten]

Formulare

Informationen aus dem BayernPortal