Jagdscheine

Der Jagdschein ist die Urkunde, mit der sein Inhaber sein Recht zur Jagd nachweist. Der Jagdschein wird von der Unteren Jagdbehörde ausgestellt. Voraussetzung für die Beantragung ist die abgelegte Jägerprüfung. Ein Jagdschein wird erteilt, wenn darüber hinaus die jagd- und waffenrechtliche Eignung und Zuverlässigkeit überprüft und nachgewiesen ist.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Bettina Uehlein
Sachbearbeiterin
09371 501-30409371 50179–306166bettina.uehlein@lra-mil.de
Heike Wiedemann
Sachbearbeiterin
09371 501-30509371 50179-306166heike.wiedemann@lra-mil.de

Notwendige Unterlagen

Bei Erteilung:

  • Zeugnis über die Jägerprüfung
  • Passfoto
  • Jagd-Haftpflicht-Versicherungsnachweis
  • Personalausweis

Bei Verlängerung:

  • Bestehendes Jagdscheinheft
  • Jagd-Haftpflicht-Versicherungsnachweis
  • Passfoto (sofern das Jagdscheinheft voll ist)

Entstehende Kosten

Dreijähriger Jagdschein: 150 €
Einjähriger Jagdschein: 60 €

Bemerkungen

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Jagdschein nicht sofort erhalten können, da vor der Ausstellung eine Abfrage der aktuellen Zuverlässigkeit vom Landratsamt veranlasst werden muss.

Formulare

Merkblätter

Informationen aus dem BayernPortal