Mitteilung von Eigentümerwechseln

Gebührenschuldner für die Abfallgebühren ist der Grundstückseigentümer. Bei Wechsel des Eigentümers bitten wir, uns zu informieren.

Kontaktinformationen

Die Zuständigkeiten der Zentralen Abfallgebührenstelle (ZAG) sind nach Wohnorten aufgeteilt. Ihre persönliche Ansprechperson finden Sie in folgender Übersicht:

>> Ansprechpersonen der ZAG

Formulare