Anmeldung und Überprüfung von Anlagen (Anzeige- und Prüfpflicht)

Bestimmte Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen beim Landratsamt Miltenberg angemeldet werden (Anzeigepflicht) beziehungsweise müssen von einem zugelassenen Sachverständigen überprüft werden (Prüfpflicht).

Diese Pflichten richten sich nach dem Gefährdungspotenzial der Anlagen, das wiederum von der Art des wassergefährdenden Stoffes, vom Aufstellungsort und vom maßgebenden Rauminhalt der Anlage abhängig ist.

Ob Ihre Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen anzeige- oder prüfpflichtig ist, können Sie unter der Rubrik „Weitere Informationen“ auf dieser Seite abrufen.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Michael Keilbach
Sachbearbeiter
09371 501-29109371 501-79290163michael.keilbach@lra-mil.de
Joscha Kugler
Sachbearbeiter
09371 501-28809371 501-79286162joscha.kugler@lra-mil.de
Anja Seyfried
Sachbearbeiterin
09371 501-28709371 501-79286162anja.seyfried@lra-mil.de
Wido Winkel
Sachbearbeiter
09371 501-29009371 501-79290164 bwido.winkel@lra-mil.de

Formulare

Merkblätter

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