Anmeldung und Überprüfung von Anlagen (Anzeige- und Prüfpflicht)
Diese Pflichten richten sich nach dem Gefährdungspotenzial der Anlagen, das wiederum von der Art des wassergefährdenden Stoffes, vom Aufstellungsort und vom maßgebenden Rauminhalt der Anlage abhängig ist.
Ob Ihre Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen anzeige- oder prüfpflichtig ist, können Sie unter der Rubrik „Weitere Informationen“ auf dieser Seite abrufen.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Michael Keilbach Sachbearbeiter | 09371 501-291 | 09371 501-79290 | 163 | michael.keilbach@lra-mil.de |
Joscha Kugler Sachbearbeiter | 09371 501-288 | 09371 501-79286 | 162 | joscha.kugler@lra-mil.de |
Anja Seyfried Sachbearbeiterin | 09371 501-287 | 09371 501-79286 | 162 | anja.seyfried@lra-mil.de |
Wido Winkel Sachbearbeiter | 09371 501-290 | 09371 501-79290 | 164 b | wido.winkel@lra-mil.de |
Formulare
Merkblätter
- Wasserrecht - Sachverständige nach § 52 der Anlagenverordnung AwSV (Auszug) Heizöllagerung / Wassergefährdende Stoffe: Adressen von amtlich zugelassenen Sachverständigen, die im Landkreis Miltenberg tätig sind
- Wassergefährdende Stoffe - Prüfpflicht für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Wassergefährdende Stoffe - Anmeldepflicht für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen