Flächennutzungspläne

Der Flächennutzungsplan stellt die grundlegende Entwicklungskonzeption für die nächsten 15 Jahre im Gemeindegebiet dar. Aus ihm lassen sich noch keine direkten Rechte für den Bauherrn ableiten, er schafft noch kein Baurecht. Das Landratsamt ist einerseits Genehmigungsbehörde, andererseits bietet es als Träger öffentlicher Belange eine fachliche Beratung für kreiseigene Kommunen und Planer.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Sabine Kaiser-Hajek
Sachbearbeiterin
09371 501-37509371 50179-365252sabine.kaiser-hajek@lra-mil.de
Christiane Weber
Sachbearbeiterin
09371 501-37409371 50179-365252christiane.weber@lra-mil.de

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