Asyl

Die alleinige Zuständigkeit für die Prüfung von Asylanträgen liegt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die Ausländerbehörden sind an diese Entscheidungen sowohl in positiver, als auch in negativer Form gebunden. Wird ein Bleiberecht gewährt, erteilt die Ausländerbehörde einen Reiseausweis und ein Aufenthaltsrecht. Im Falle einer Ablehnung muss die Ausländerbehörde die Ausreisepflicht durchsetzen.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Florian Eichler
Sachbearbeiter
09371 501-10509371 50179-105E09casyl@lra-mil.de
Alexander Wünschl
Sachbearbeiter
09371 501-10909371 50179-109E 09basyl@lra-mil.de
Katja Schummer
Mitarbeiterin
09371 501-10209371 50179-102E 09babh@lra-mil.de

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