Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges innerhalb des Landkreises

Sie haben ein zugelassenes Fahrzeug aus dem Landkreis Miltenberg erworben und möchten dieses in der Zulassungsstelle auf den neuen Fahrzeughalter zulassen.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Zulassungsstelle Miltenberg
Infotelefon
09371 501-154 bis -15809371 501-79153E 72zulassung@lra-mil.de
Zulassungsstelle Obernburg
Infotelefon
09371 501-602 bis -60609371 501-79602E 02zulassung@lra-mil.de

Notwendige Unterlagen

  • einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass. Bei Zulassung auf ein Personengewerbe ist zusätzlich die Gewerbeanmeldung vorzulegen.
  • Bei der Zulassung auf eine Firma, einen gültigen Handelsregisterauszug und die Vollmacht einer unterschriftsberechtigten Person der Firma.
  • Bei Minderjährigen die Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten und deren Ausweise [Formular - Siehe unten]
  • Bei Vereinen ist ein Vereinsregisterauszug und die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter eingetragen wird, erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen.
  • Bei Vereinigungen (GbR) ist ein Nachweis über die Vereinigung und die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter eingetragen wird, erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen. [Formular - Siehe unten]
  • Von allen Beteiligten der Vereinigung sind Unterschriften und Kopien der gültigen Ausweisdokumente vorzulegen.
  • Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren [Formular - Siehe unten]
  • eVB-Nummer von Ihrer Versicherung (früher: Doppelkarte)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) mit Abmeldevermerk
  • Bescheinigungen über gültige Hauptuntersuchung
  • Bei einem Kennzeichenwechsel müssen die bisherigen Kennzeichen vorgelegt werden.
  • gegebenenfalls Vollmacht für eine/n Beauftragten [Formular - Siehe unten]

Formulare

Links

Informationen aus dem BayernPortal