Lernmittelfreiheit

Landkreisschulen können sich an das Landratsamt wenden, wenn Schulbücher trotz schriftlicher Aufforderung durch die Schule nicht zurückgegeben wurden.

Bemerkungen

Folgende Angaben werden benötigt:
  • Vollständige Adresse und Telefonnummer der Schülerin / des Schülers beziehungsweise der Erziehungsberechtigten
  • Welche Bücher wurden nicht abgegeben?
  • Zeitwert der Bücher
  • Zeitpunkt der Entleihe
  • Nachweis der Aufforderung zur Abgabe der Bücher seitens der Schule