Staatsangehörigkeitsrecht

Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz tritt am 27.06.2024 in Kraft.

Antragstellungen aufgrund der geänderten Rechtslage sind ab diesem Zeitpunkt nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Um Ihnen die Antragsunterlagen zukommen lassen zu können, senden Sie uns bitte eine E-Mail unter Angabe Ihrer persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, aktuelle Anschrift) an die E-Mail Adresse staatsangehoerigkeitsrecht@lra-mil.de und beantworten bitte vorab die folgenden Fragen:

1. Wie ist aktuell Ihr Lebensunterhalt gesichert? (Voll-/Teilzeitbeschäftigung; selbständig; Schüler/in bzw. Student/in…)

2. Verfügen Sie über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse?

nachgewiesen u.a. durch:

  • deutschen Schulabschluss (ab erfolgreichem Haupt- bzw. Mittelschulabschluss) oder
  • abgeschlossene deutsche Berufsausbildung (Abschlusszeugnis der Berufsschule inkl. Gesellenbrief) oder
  • Deutsch-Test für Zuwanderer (Gesamtergebnis B1) / Zertifikat Deutsch B1

3. Verfügen Sie außerdem über ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung?

nachgewiesen durch:

  • deutschen Schulabschluss (ab erfolgreichem Haupt- bzw. Mittelschulabschluss)
  • abgeschlossene deutsche Berufsausbildung (Abschlusszeugnis der Berufsschule inkl. Gesellenbrief) oder
  • Test Leben in Deutschland / Einbürgerungstest

Alle Einbürgerungsanträge werden derzeit nach dem aktuell gültigen Recht bearbeitet.Die Staatsangehörigkeit bezeichnet die Zuordnung eines Menschen zu einem bestimmten Staat, mit allen Rechten und Pflichten.

Das Landratsamt Miltenberg steht Ihnen für eine individuelle Beratung als Ansprechpartner für Fragen zum Staatsangehörigkeitsrecht zur Verfügung.

Aufgaben / Dienstleistungen