Überprüfung Ihrer Heizöllagerung durch zugelassene Sachverständige (Prüfpflicht)

Bestimmte Heizöllagerungen müssen von zugelassenen Sachverständigen überprüft werden.

Diese Prüfpflicht richtet sich nach dem Gefährdungspotenzial der Heizöllagerung, das wiederum vom Aufstellungsort und vom maßgebenden Rauminhalt der Anlage abhängig ist.

Ob Ihre Heizöllagerung prüfpflichtig ist, können Sie unter der Rubrik „Weitere Informationen“ auf dieser Seite abrufen.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Michael Keilbach
Sachbearbeiter
09371 501-29109371 501-79290163michael.keilbach@lra-mil.de
Joscha Kugler
Sachbearbeiter
09371 501-28809371 501-79286162joscha.kugler@lra-mil.de
Anja Seyfried
Sachbearbeiterin
09371 501-28709371 501-79286162anja.seyfried@lra-mil.de
Wido Winkel
Sachbearbeiter
09371 501-29009371 501-79290164 bwido.winkel@lra-mil.de

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