Individuelle Hilfen zur Erziehung (wirtschaftlich)

Hilfen zur Erziehung in Form des § 27 Abs. 2 SGB VIII sind Maßnahmen welche individuell und bedarfsgerecht für die jeweiligen Familien und deren Mitglieder gestaltet werden können.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Pia Bachmann
Sachbearbeiterin
09371 501-2001.20 - Obb.pia.bachmann@lra-mil.de

Gesetzliche Grundlagen

§ 27 Absatz 2 SGB VIII

Informationen aus dem BayernPortal