Investitionsförderungen für Vereine

Für Baumaßnahmen und Generalsanierungen werden für BLSV- beziehungsweise BSSB-Vereine vom Landkreis so genannte Investitionsförderungen bewilligt. Grundsätzlich können 150 Euro pro Jugendlichen (bis 27 Jahre), höchstens jedoch zehn Prozent der Baumaßnahme beziehungsweise maximal 12.500 Euro bei Baumaßnahmen oder 7.500 Euro bei Generalsanierungen (maximal alle 15 Jahre) und 1.500 Euro pro Tennisplatz gezahlt werden. Eine Entscheidung erfolgt nach Einreichung eines Finanzierungsplanes bei der Kreiskämmerei.

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Steffen Krämer
Kämmerer
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