Bewachungsgewerbe

Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen möchte, benötigt eine Erlaubnis. Für die Ausübung der Bewachungstätigkeit dürfen nur zuverlässige Wachpersonen eingesetzt werden, die eine Unterrichtung über die notwendigen rechtlichen Vorschriften beziehungsweise eine Sachkundeprüfung abgelegt haben.

Formulare

Informationen aus dem BayernPortal