Abgrabungen
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Bürgerservice Bereich Miltenberg Infotelefon | 09371 501-363 oder 364 | 09371 501-79365 | 254 | bauaufsicht@lra-mil.de |
Bürgerservice Bereich Obernburg Infotelefon | 09371 501-632 oder 634 | 09371 50179-365 | 253 | bauaufsicht@lra-mil.de |
Notwendige Unterlagen
Ein vollständiger Abgrabungsantrag ist wesentliche Voraussetzung für eine zügige und schnelle Bearbeitung des Vorhabens. In der Regel müssen folgende Unterlagen beigefügt werden (im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein):- Amtlicher Lageplan M 1 : 5000 Amtlicher Lageplan M 1 : 1000 (unverändert)
- Lageplan M 1 : 1000 mit Darstellung des Abgrabungsbereichs und Lage der Geländeschnitte (siehe Abgrabungsplan)
- Beschreibung der Maßnahme
- Massenberechnung (Volumen des Abbauguts)
- Abgrabungsplan (Darstellung der Abbaugrundfläche und Darstellung der Geländeschnitte)
- Angaben/Erläuterungen zur Rekultivierung der Abbaufläche
Die abgrabungsaufsichtliche Erlaubnis erlischt, wenn innerhalb von vier Jahren nach Erteilung mit der Ausführung der Abgrabung nicht begonnen oder die Ausführung vier Jahre unterbrochen worden ist.
Kontaktinformationen
Bürgerservice Bereich Miltenberg: Gemeinden Altenbuch, Amorbach, Bürgstadt, Collenberg, Dorfprozelten, Eichenbühl, Faulbach, Großheubach, Kirchzell, Kleinheubach, Klingenberg, Laudenbach, Miltenberg, Mönchberg, Neunkirchen, Röllbach, Rüdenau, Schneeberg, Stadtprozelten,Weilbach, Wörth.Bürgerservice Bereich Obernburg: Gemeinden Elsenfeld, Erlenbach, Eschau, Großwallstadt, Hausen, Kleinwallstadt, Leidersbach, Mömlingen, Niedernberg, Obernburg, Sulzbach.