Abgrabungen

Für Abgrabungen zur Gewinnung von Bodenschätzen (beispielsweise Kies- oder Sandgruben), die nicht dem Bergrecht unterliegen, für sonstige Abgrabungen (einschließlich als unmittelbare Folge der Abgrabung entstehende Aufschüttungen) sowie dem Abgrabungsbetrieb dienenden Gebäuden und Nebenanlagen ist eine Abgrabungsgenehmigung erforderlich. Abgrabungen von weniger als 500 Quadratmeter Fläche und einer Tiefe bis zu zwei Meter sind von der Genehmigungspflicht freigestellt.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Bürgerservice  Bereich Miltenberg
Infotelefon
09371 501-363 oder 36409371 501-79365254bauaufsicht@lra-mil.de
Bürgerservice Bereich Obernburg
Infotelefon
09371 501-632 oder 63409371 50179-365253bauaufsicht@lra-mil.de

Notwendige Unterlagen

Ein vollständiger Abgrabungsantrag ist wesentliche Voraussetzung für eine zügige und schnelle Bearbeitung des Vorhabens. In der Regel müssen folgende Unterlagen beigefügt werden (im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein):

  • Amtlicher Lageplan M 1 : 5000 Amtlicher Lageplan M 1 : 1000 (unverändert)
  • Lageplan M 1 : 1000 mit Darstellung des Abgrabungsbereichs und Lage der Geländeschnitte (siehe Abgrabungsplan)
  • Beschreibung der Maßnahme
  • Massenberechnung (Volumen des Abbauguts)
  • Abgrabungsplan (Darstellung der Abbaugrundfläche und Darstellung der Geländeschnitte)
  • Angaben/Erläuterungen zur Rekultivierung der Abbaufläche

Die abgrabungsaufsichtliche Erlaubnis erlischt, wenn innerhalb von vier Jahren nach Erteilung mit der Ausführung der Abgrabung nicht begonnen oder die Ausführung vier Jahre unterbrochen worden ist.

Kontaktinformationen

Bürgerservice Bereich Miltenberg: Gemeinden Altenbuch, Amorbach, Bürgstadt, Collenberg, Dorfprozelten, Eichenbühl, Faulbach, Großheubach, Kirchzell, Kleinheubach, Klingenberg, Laudenbach, Miltenberg, Mönchberg, Neunkirchen, Röllbach, Rüdenau, Schneeberg, Stadtprozelten,Weilbach, Wörth.

Bürgerservice Bereich Obernburg: Gemeinden Elsenfeld, Erlenbach, Eschau, Großwallstadt, Hausen, Kleinwallstadt, Leidersbach, Mömlingen, Niedernberg, Obernburg, Sulzbach.

Bemerkungen

Je nach Art des Vorhabens können eine Umweltverträglichkeitsprüfung und/oder ein wasserrechtliches Erlaubnisverfahren erforderlich sein.

Links

Informationen aus dem BayernPortal