Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform (sozialpädagogisch)
Zu den Heimen zählen auch betreute Wohnformen, wie beispielsweise Jugendwohngemeinschaften und betreute Einzelwohnungen. Die bloße Bereitstellung von Wohnraum ist aber keine "Heimerziehung" im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes, da keine Hilfe zur Erziehung gewährleistet wird.
Kontaktinformationen
Die Zuständigkeiten des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) sind nach Wohnorten aufgeteilt. Ihre persönliche Ansprechperson finden Sie in folgender Übersicht:>> Ansprechpersonen des ASD
Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin!
Entstehende Kosten
Das Jugendamt trägt die Kosten.Kinder und Jugendliche sowie die Elternteile werden zu den Kosten der Maßnahme aus ihrem Einkommen herangezogen (§ 91 Abs. 1 Nr. 5 b SGB VIII).
Ihre Ansprechperson zu den Kosten der Hilfe erreichen Sie bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe.