Innenbereichs-/Außenbereichssatzungen

In bestimmten Fällen können die Kommunen die gemeindliche Entwicklung im Bereich der Bauleitplanung durch sogenannte Innen- oder Außenbereichssatzungen steuern.  Das Landratsamt bietet als Träger öffentlicher Belange eine fachliche Beratung für kreiseigene Kommunen und Planer.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Sabine Kaiser-Hajek
Sachbearbeiterin
09371 501-37509371 50179-365252sabine.kaiser-hajek@lra-mil.de
Christiane Weber
Sachbearbeiterin
09371 501-37409371 50179-365252christiane.weber@lra-mil.de

Informationen aus dem BayernPortal