Müllgemeinschaften

Auf Antrag der Anschlusspflichtigen (in der Regel der Grundstückseigentümer) kann für unmittelbar benachbarte Grundstücke eine gemeinsame Benutzung von Mülltonnen unter anderem dann zugelassen werden, wenn auf dem aufzunehmenden Grundstück nur eine Person gemeldet ist.

Für Sie zuständig

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Daniela Eck
Sachbearbeiterin
09371 501-39309371 50179-262220daniela.eck@lra-mil.de

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