Überprüfung von Tierhaltungen gemäß § 16 Tierschutzgesetz

Nutztierhaltungen, einschließlich Pferdehaltungen, Schlachtstätten und gewerbliche Tierhaltungen, wie beispielsweise gewerbliche Hundezuchten, Zoohandlungen oder Reitbetriebe, unterliegen der Überwachung durch das Veterinäramt und werden regelmäßig kontrolliert.

Informationen aus dem BayernPortal