Begleitendes Fahren mit 17 Jahren

Nach bestandener Fahrprüfung und dem Erhalt der entsprechenden Prüfbescheinigung dürfen die Jugendlichen bis zu ihrem 18. Geburtstag nur gemeinsam mit einer Begleitperson fahren, die vorher namentlich benannt und eingetragen wurde.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Führerscheinstelle Miltenberg
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09371 501-174 bis -175 und -14909371 501-79174E 72 und E74fuehrerschein@lra-mil.de
Führerscheinstelle Obernburg
Infotelefon
09371 501-616 und -617 sowie -625 bis -62709371 501-79617E 10 - Obbfuehrerschein@lra-mil.de

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