Abwasserabgabe

Für das Einleiten von Abwasser erhebt der Freistaat Bayern eine Abwasserabgabe, die vom Landratsamt Miltenberg gegenüber den Abgabepflichtigen festgesetzt wird.

Gesetzliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen sind das Abwasserabgabengesetz des Bundes (AbwAG) sowie das Bayerische Abwasserabgabengesetz (BayAbwAG).

Bemerkungen

Die Abwasserabgabe wurde als sogenannte Lenkungsabgabe konzipiert. Hauptzweck ist nicht die Erzielung von Einnahmen, sondern das Ziel, den Abgabepflichtigen einen Anreiz zu geben, die mit ihrem Abwasser in die Gewässer gelangenden Schmutzfrachten zu vermindern und so den Wasserkreislauf zu entlasten. Da sich die Höhe der Abwasserabgabe nach der Schädlichkeit des Abwassers und der Jahresschmutzwassermenge richtet, führen ein höherer Reinigungsgrad oder eine Reduzierung der Abwassermenge zu einer geringeren Abgabeschuld.
Das Aufkommen der Abwasserabgabe wird zweckgebunden für Maßnahmen verwendet, die der Erhaltung oder Verbesserung der Gewässergüte dienen, insbesondere für den Bau und die Sanierung von Kläranlagen und Kanalisationen.