Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft

Übernommen werden bis zu einer Höhe von 15 Euro pro berechtigter Person monatlich vorallem die Aufwendungen für

  • Mitgliedsbeiträge für Vereine in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit,
  • Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und
  • die Teilnahme an Freizeiten

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Andre Wernig
Sachbearbeiter
09371 501-18709371 50179-1911602Sozialamt-BuT@lra-mil.de

Bemerkungen

Anspruchsberechtigt sind Leistungsberechtigte unter 18 Jahren, wenn eine der anspruchsbegründenden Sozialleistungen bezogen wird.

Die Bewilligung der Teilhabeleistung erfolgt längstens für den Zeitraum, für den die zugrunde liegende Sozialleistung bewilligt ist und grundsätzlich nicht für Zeiten vor dem Monat des Antragseingangs.

Die Zahlung erfolgt im Regelfall nur direkt an den Anbieter, also beispielsweise an den Verein, den Musiklehrer oder den Veranstalter der Freizeit.

Formulare