Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft
- Mitgliedsbeiträge für Vereine in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit,
- Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und
- die Teilnahme an Freizeiten
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Andre Wernig Sachbearbeiter | 09371 501-187 | 09371 50179-191 | 1602 | Sozialamt-BuT@lra-mil.de |
Bemerkungen
Anspruchsberechtigt sind Leistungsberechtigte unter 18 Jahren, wenn eine der anspruchsbegründenden Sozialleistungen bezogen wird.Die Bewilligung der Teilhabeleistung erfolgt längstens für den Zeitraum, für den die zugrunde liegende Sozialleistung bewilligt ist und grundsätzlich nicht für Zeiten vor dem Monat des Antragseingangs.
Die Zahlung erfolgt im Regelfall nur direkt an den Anbieter, also beispielsweise an den Verein, den Musiklehrer oder den Veranstalter der Freizeit.
Formulare
- Bildung und Teilhabe - LR_Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft Antrag beim LANDRATSAMT
- Bildung und Teilhabe - JC_Teilnahmebestätigung des Sportvereins, der Musikschule oder sonstigen Leistungsanbieters Zur Vorlage beim JOBCENTER Miltenberg - Bildung und Teilhabe