Wirtschaftliche Jugendhilfe

Die wirtschaftliche Jugendhilfe umfasst insbesondere die finanzielle Abwicklung der Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige und Eingliederungshilfe für seelische Behinderte.

Aufgaben / Dienstleistungen

Kontaktinformationen

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Gesetzliche Grundlagen

Sozialgesetzbuch 8. Buch (SGB VIII) Kinder- und Jugendhilfegesetz

Bemerkungen

Die wirtschaftliche Jugendhilfe überprüft Anspruchsvoraussetzungen und gewährt wirtschaftliche Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 8. Buch (SGB VIII) Kinder- und Jugendhilfegesetz und betreut diese.Weiterhin werden eventuelle finanzielle Kostenbeteiligungen der Eltern an Hilfemaßnahmen festgesetzt.

Formulare

Links