Aufstellung und Wartung Ihrer Heizöllagerung durch zugelassene Fachbetriebe (Fachbetriebspflicht)
Diese Fachbetriebspflicht richtet sich nach dem Gefährdungspotential der Heizöllagerung, das wiederum vom Aufstellungsort und vom maßgebenden Rauminhalt der Anlage abhängig ist.
Welche Tätigkeiten an Ihrer Heizöllagerung nur von zugelassenen Fachbetrieben ausgeführt werden dürfen, können Sie unter der Rubrik „Weitere Informationen“ auf dieser Seite abrufen.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Michael Keilbach Sachbearbeiter | 09371 501-291 | 09371 501-79290 | 163 | michael.keilbach@lra-mil.de |
Joscha Kugler Sachbearbeiter | 09371 501-288 | 09371 501-79286 | 162 | joscha.kugler@lra-mil.de |
Anja Seyfried Sachbearbeiterin | 09371 501-287 | 09371 501-79286 | 162 | anja.seyfried@lra-mil.de |
Wido Winkel Sachbearbeiter | 09371 501-290 | 09371 501-79290 | 164 b | wido.winkel@lra-mil.de |