Aufstellung und Wartung Ihrer Heizöllagerung durch zugelassene Fachbetriebe (Fachbetriebspflicht)

Bestimmte Tätigkeiten an Heizöllagerungen dürfen nur von zugelassenen Fachbetrieben ausgeführt werden.

Diese Fachbetriebspflicht richtet sich nach dem Gefährdungspotential der Heizöllagerung, das wiederum vom Aufstellungsort und vom maßgebenden Rauminhalt der Anlage abhängig ist.

Welche Tätigkeiten an Ihrer Heizöllagerung nur von zugelassenen Fachbetrieben ausgeführt werden dürfen, können Sie unter der Rubrik „Weitere Informationen“ auf dieser Seite abrufen.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Michael Keilbach
Sachbearbeiter
09371 501-29109371 501-79290163michael.keilbach@lra-mil.de
Joscha Kugler
Sachbearbeiter
09371 501-28809371 501-79286162joscha.kugler@lra-mil.de
Anja Seyfried
Sachbearbeiterin
09371 501-28709371 501-79286162anja.seyfried@lra-mil.de
Wido Winkel
Sachbearbeiter
09371 501-29009371 501-79290164 bwido.winkel@lra-mil.de

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