Gewerberecht

Unter dem Begriff "Gewerberecht" versteht man eine Vielzahl von Rechtsvorschriften, die die Regelung des Geschäftslebens zum Inhalt haben. Für verschiedene Gewerbe ist eine gesonderte Erlaubnis erforderlich, die beim Landratsamt zu beantragen ist. Dies betrifft insbesondere Vermittler von Immobilien und Finanzanlagen, Bauträger, Bewachungsunternehmer und Gastwirte.

Aufgaben / Dienstleistungen

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Nina Reuling
Sachbereichsleiterin
09371 501-35409371 501-79354E 66nina.reuling@lra-mil.de
Barbara Karch
Sachbearbeiterin
09371 501-35809371 50179-358E 61barbara.karch@lra-mil.de
Désiréé Semmling
Sachbearbeiterin
09371 501-35709371 50179-357E 61desiree.semmling@lra-mil.de