Beurkundungen Sorgerecht
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Christine Bauer Sachbearbeiterin | 09371 501-247 | 09371 501-79203 | 1.23 - Obb. | christine.bauer@lra-mil.de |
Tanja Pechtl Sachbearbeiterin | 09371 501-233 | 09371 501-79203 | 1.22 - Obb. | tanja.pechtl@lra-mil.de |
Stefanie Speth Sachbearbeiterin | 09371 501-236 | 09371 501-79203 | 1.23 - Obb. | stefanie.speth@lra-mil.de |
Notwendige Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass und Geburtsurkunden der werdenden ElternKontaktinformationen
Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin!Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens der Kindesmutter.
Buchstabe | Name Sachbearbeiterin | Durchwahl |
A - H | Frau Speth | - 236 |
I - N | Frau Bauer | - 247 |
O - Z | Frau Pechtl | - 233 |
Entstehende Kosten
Beurkundungen durch die Urkundsperson des Jugendamts sind kostenfrei.Bemerkungen
Vor einer Beurkundung ist eine Belehrung über die allgemeinen Folgen der Sorgeerklärung verpflichtend.Sorgeerklärungen sind höchstpersönlich abzugeben. Ein minderjähriger und damit beschränkt geschäftsfähiger Elternteil benötigt für die Sorgeerklärung die Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters. Sorgeerklärungen können schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.